Ziel
Kraftfahrhaftpflicht-Gutachten müssen nach der Rechtsprechung des BGH auf der Grundlage des aktuellen Schadenersatzrechtes erstellt sein. Das Seminar bietet praxisnahe Erläuterungen der neusten Rechtsprechung des VI. Zivilsenates, zeigt Fehlerquellen bei der Gutachtenerstellung auf und stellt allgemeine Grundsätze des Schadensersatzrechts dar. Die Teilnehmer werden somit in die Lage versetzt ihre Gutachten nach dem neusten Stand der Rechtsprechung zu erstellen.
Kern des Seminars wird die zum Seminarzeitpunkt wichtigste Rechtsprechung sein. Das Rad des Schadenrechts dreht sich gegenwärtig so schnell, dass die Inhalte jeweils dem aktuellen Stand angepasst werden.
Inhalt
+ Aktuelle Rechtsprechung zur Kfz-Schadenregulierung
+ Der Totalschaden nach dem Totalschaden
+ BGH VI ZR 100/25, Urteil vom 31.03.2026 und seine Auswirkung auf die fiktive Abrechnung
+ Restwert richtig ermitteln: Wer ist der Eigentümer? Oder: Wer nicht fragt der nicht gewinnt….
+ Der Sachverständigenregress aus zwei Richtungen:
Angriff auf die Honorare und Angriff auf den Gutachteninhalt
Kommentar
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Dozenten
- Roman Kasten
- Joachim Otting
